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Anhörungsbogen für Firmen- und Mietwagen: Was jetzt zu tun ist

Aktualisiert am · 6 Min. Lesezeit ·

Ein Anhörungsbogen ist die Gelegenheit, dich zu einem Verkehrsverstoß zu äußern, bevor ein Bußgeldbescheid ergeht (§ 55 OWiG). Bei Firmen- und Mietwagen ist der Halter meist nicht der Fahrer. Prüfe das Schreiben, ermittle anhand von Kennzeichen und Tatzeit den Fahrer und antworte innerhalb der Frist, die die Behörde nennt.

Was ist ein Anhörungsbogen?

Der Anhörungsbogen ist ein Schreiben der Bußgeldstelle zu einer möglichen Ordnungswidrigkeit. Er gibt dir als Betroffenem die Gelegenheit, dich zum Vorwurf zu äußern. Das schreibt § 55 OWiG vor.

Die Behörde schickt den Bogen in der Regel an den Halter, weil sie über das Kennzeichen nur den Halter kennt. Sie geht zunächst davon aus, dass der Halter auch gefahren ist.

Ein Anhörungsbogen ist kein Bescheid. Du musst nichts bezahlen, und es gibt dagegen keinen Einspruch. Kosten und Bußgeld folgen erst mit einem Bußgeldbescheid.

Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen: Woran erkennst du den Unterschied?

Beide Schreiben sehen ähnlich aus. Der Unterschied liegt in der Rolle, in der du angeschrieben wirst.

MerkmalAnhörungsbogenZeugenfragebogen
Deine RolleBetroffener (mutmaßlicher Fahrer)Zeuge (Halter, nicht selbst beschuldigt)
Typischer EmpfängerPrivatperson oder Einzelunternehmer als HalterUnternehmen, Vermieter, Leasinggeber
Pflicht zu Angaben zur SacheNein, du darfst schweigenGrundsätzlich ja, außer bei Zeugnisverweigerungsrecht
Rechtsgrundlage§ 55 OWiG§ 46 OWiG i. V. m. StPO

Ist ein Unternehmen Halter, kommt meist ein Zeugenfragebogen. Einzelunternehmer und Selbstständige, die als Person Halter sind, erhalten dagegen oft einen Anhörungsbogen.

Welche Angaben solltest du zuerst prüfen?

Prüfe das Schreiben, bevor du antwortest. Fehler beim Kennzeichen oder bei der Tatzeit kommen vor.

  • Kennzeichen: Gehört das Fahrzeug zu deinem Fuhrpark?
  • Tatzeit und Tatort: Stimmen Datum, Uhrzeit und Ort mit Fahrtenbuch, Buchung oder Mietvertrag überein?
  • Aktenzeichen: Du brauchst es für jede Antwort an die Behörde.
  • Vorwurf: Welche Ordnungswidrigkeit wird genannt, und gibt es ein Beweisfoto?
  • Antwortfrist: Bis wann erwartet die Behörde eine Rückmeldung?

Auf dem Beweisfoto lässt sich oft schon erkennen, wer gefahren ist. Bei Mietwagen und Carsharing hilft der Abgleich mit dem Mietvertrag oder der Buchung zur Tatzeit.

Wie antwortest du auf den Anhörungsbogen?

  1. Angaben zur Person machen, soweit der Bogen sie verlangt. Diese Angaben sind Pflicht (vgl. § 111 OWiG).
  2. Entscheiden, ob du dich zur Sache äußerst. Als Betroffener musst du das nicht.
  3. Bist du nicht gefahren, kannst du den Fahrer benennen: Name, Anschrift und gegebenenfalls Geburtsdatum.
  4. Antwort mit Aktenzeichen an die Bußgeldstelle schicken, per Post, Fax, E-Mail oder Online-Formular, je nachdem, was die Behörde anbietet.
  5. Versand und Inhalt dokumentieren.

Wie du den Fahrer sauber und datenschutzkonform benennst, steht im Ratgeber Fahrer benennen.

Was passiert, wenn du nicht antwortest?

Die Behörde ermittelt weiter oder erlässt einen Bußgeldbescheid gegen den, den sie für den Fahrer hält. Bei Firmenfahrzeugen kann sie außerdem eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO prüfen, wenn der Fahrer nicht festgestellt werden kann.

Bei Halt- und Parkverstößen kann die Behörde dem Halter die Verfahrenskosten auferlegen, wenn der Fahrer nicht ermittelt wird (§ 25a StVG). Mehr dazu im Ratgeber Kostenbescheid für Halter.

So hilft vyto

Du leitest den Anhörungsbogen per E-Mail weiter oder lädst ihn hoch. vyto liest Kennzeichen, Aktenzeichen, Tatzeit und Frist aus, sucht den Fahrer in deiner Fahrerliste oder deinem Vermietsystem und bereitet die Fahrerbenennung an die Behörde vor. Details zu den Tarifen findest du unter Preise.

Dieser Text informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, zum Beispiel mit Schwerpunkt Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Muss ich den Anhörungsbogen zurückschicken?

Angaben zur Person solltest du machen. Zur Sache darfst du als Betroffener schweigen. Wer nicht reagiert, riskiert aber, dass die Behörde ohne seine Sicht entscheidet.

Welche Frist gilt für den Anhörungsbogen?

Das Gesetz nennt keine feste Frist. Die Behörde setzt eine Frist im Schreiben, häufig etwa eine Woche. Halte sie ein, auch wenn eine verspätete Antwort nicht automatisch zum Nachteil führt.

Kostet der Anhörungsbogen etwas?

Nein. Gebühren und Auslagen entstehen erst mit einem Bußgeldbescheid oder einem Kostenbescheid.

Unterbricht der Anhörungsbogen die Verjährung?

Ja, die Anordnung der ersten Anhörung unterbricht die Verfolgungsverjährung, aber nur gegenüber der Person, an die sie gerichtet ist (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 OWiG).

Quellen

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.