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Kostenbescheid für Halter bei Parkverstößen (§ 25a StVG)

Aktualisiert am · 5 Min. Lesezeit ·

Kann bei einem Halt- oder Parkverstoß der Fahrer nicht vor Ablauf der Verjährung ermittelt werden, muss der Halter die Kosten des Verfahrens tragen (§ 25a StVG). Die Gebühr beträgt 20 € plus Auslagen (§ 107 Abs. 2 OWiG). Ein Bußgeld oder Punkte entstehen dadurch nicht.

Was ist ein Kostenbescheid nach § 25a StVG?

Bei Halt- und Parkverstößen ist der Fahrer oft nicht feststellbar, weil es kein Foto vom Fahrer gibt. Damit die Behörde nicht auf ihren Kosten sitzen bleibt, kann sie diese dem Halter auferlegen.

Der Kostenbescheid ist keine Geldbuße. Er führt nicht zu einem Eintrag im Fahreignungsregister. Er gilt nur für Halt- und Parkverstöße, nicht für Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstöße.

Wann darf die Behörde den Halter mit Kosten belasten?

  • Es geht um einen Verstoß gegen Vorschriften über das Halten oder Parken.
  • Der Fahrer konnte nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden, oder seine Ermittlung hätte einen unangemessenen Aufwand erfordert.
  • Der Halter wurde vorher angehört (§ 25a Abs. 2 StVG).
  • Die Kostentragung ist nicht unbillig (§ 25a Abs. 1 Satz 3 StVG).

Wer als Halter den Fahrer benennt, vermeidet den Kostenbescheid in der Regel. Deshalb lohnt sich eine schnelle Antwort auf das Anhörungs- oder Verwarnungsschreiben.

Wie hoch sind die Kosten?

PostenHöheRechtsgrundlage
Gebühr20 €§ 107 Abs. 2 OWiG
AuslagenZum Beispiel Zustellkosten, je nach Fall§ 107 Abs. 3 OWiG
Eigene Auslagen des HaltersTrägt der Halter selbst§ 25a Abs. 1 StVG

Für eine Flotte mit vielen Parkverstößen summieren sich diese Beträge schnell, auch wenn der einzelne Bescheid gering ist.

Wie kannst du dich gegen den Kostenbescheid wehren?

Gegen den Kostenbescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen (§ 25a Abs. 3 StVG i. V. m. § 62 OWiG). Die Entscheidung des Gerichts ist nicht anfechtbar.

Erfolgsaussichten bestehen etwa, wenn kein Halt- oder Parkverstoß vorlag, die Anhörung fehlte oder der Fahrer bei angemessenem Aufwand ermittelbar gewesen wäre, zum Beispiel weil du ihn rechtzeitig benannt hast.

So hilft vyto

vyto erkennt Parkverstöße und Verwarnungsgeldangebote, ordnet sie dem Fahrer oder Mieter zur Tatzeit zu und erinnert dich an die Frist. So benennst du den Fahrer rechtzeitig, bevor ein Kostenbescheid entsteht.

Dieser Text informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, zum Beispiel mit Schwerpunkt Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Gibt es beim Kostenbescheid Punkte in Flensburg?

Nein. Der Kostenbescheid ist keine Geldbuße und wird nicht ins Fahreignungsregister eingetragen.

Gilt § 25a StVG auch bei Geschwindigkeitsverstößen?

Nein, nur bei Halt- und Parkverstößen. Bei anderen Verstößen kommt stattdessen eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO in Betracht.

Wie hoch ist die Gebühr beim Kostenbescheid?

Die Gebühr beträgt 20 € (§ 107 Abs. 2 OWiG). Dazu kommen Auslagen, etwa für die Zustellung.

Was kann ich gegen den Kostenbescheid tun?

Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen (§ 25a Abs. 3 StVG).

Quellen

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.