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Zeugenfragebogen als Halter: Pflichten und Rechte von Unternehmen

Aktualisiert am · 6 Min. Lesezeit ·

Mit dem Zeugenfragebogen fragt die Bußgeldstelle den Halter als Zeugen, wer das Fahrzeug zur Tatzeit gefahren hat. Unternehmen sollten den Fahrer innerhalb der genannten Frist benennen, denn ein Zeugnisverweigerungsrecht wie bei Angehörigen gibt es für Arbeitgeber nicht. Wer den Fahrer nicht nennt, riskiert eine Fahrtenbuchauflage und bei Parkverstößen einen Kostenbescheid.

Was ist ein Zeugenfragebogen?

Der Zeugenfragebogen ist ein Schreiben der Bußgeldstelle an den Halter eines Fahrzeugs. Die Behörde will wissen, wer zur Tatzeit gefahren ist. Der Halter wird dabei nicht beschuldigt, sondern als Zeuge befragt.

Unternehmen, Autovermietungen, Carsharing-Anbieter und Leasinggeber erhalten fast immer einen Zeugenfragebogen statt eines Anhörungsbogens. Eine juristische Person kann ein Fahrzeug nicht selbst führen.

Welche Pflichten hast du als Zeuge?

Im Bußgeldverfahren gelten die Regeln der Strafprozessordnung sinngemäß (§ 46 Abs. 1 OWiG). Die Bußgeldbehörde hat dabei die Rechte der Staatsanwaltschaft (§ 46 Abs. 2 OWiG).

  • Auf eine Ladung der Behörde musst du als Zeuge grundsätzlich erscheinen und aussagen (§ 161a StPO).
  • Deine Aussage muss wahr sein. Wer bewusst eine falsche Person benennt, kann sich strafbar machen, etwa wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB).
  • Seit dem 1. Juli 2026 ist es zudem verboten, die Behörde bei punkterelevanten Verstößen über den Beteiligten zu täuschen (§ 4c StVG). Das kann mit bis zu 30.000 € Geldbuße geahndet werden (§ 23 StVG).

Ob du den schriftlichen Fragebogen selbst ausfüllen musst, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. In der Praxis ist die schriftliche Antwort der einfachste Weg: Sie erspart dir eine Vorladung und zeigt, dass du an der Aufklärung mitwirkst.

Welche Rechte hast du als Halter?

Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben nur bestimmte Personen, vor allem Angehörige des Fahrers (§ 52 StPO). Dazu zählen Verlobte, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und nahe Verwandte.

Für das Verhältnis Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder Vermieter und Mieter gilt das nicht. Ein Unternehmen kann die Aussage also nicht mit Hinweis auf das Arbeits- oder Mietverhältnis verweigern.

Würdest du dich durch die Antwort selbst belasten, darfst du die Auskunft auf einzelne Fragen verweigern (§ 55 StPO).

Was droht, wenn das Unternehmen den Fahrer nicht nennt?

FolgeWannRechtsgrundlage
FahrtenbuchauflageFahrer konnte nach einem Verkehrsverstoß nicht festgestellt werden§ 31a StVZO
Kostenbescheid (Gebühr 20 € plus Auslagen)Halt- oder Parkverstoß, Fahrer nicht ermittelt§ 25a StVG, § 107 Abs. 2 OWiG
Weitere ErmittlungenBehörde befragt Mitarbeiter oder vergleicht Fotos§ 46 OWiG i. V. m. StPO

Gerade die Fahrtenbuchauflage ist für Flotten aufwendig, weil sie oft für mehrere Fahrzeuge gilt.

Wie beantwortest du den Zeugenfragebogen richtig?

  1. Kennzeichen, Tatzeit und Aktenzeichen prüfen.
  2. Fahrer zur Tatzeit über Fahrtenbuch, Schlüsselausgabe, Mietvertrag oder Buchung ermitteln.
  3. Fahrer mit Name und Anschrift benennen, bei Bedarf auch Geburtsdatum.
  4. Antwort innerhalb der Frist mit Aktenzeichen an die Behörde senden.
  5. Fahrer intern informieren und Vorgang dokumentieren.

Mehr Details und ein Muster für die Angaben findest du im Ratgeber Fahrer benennen.

So hilft vyto

vyto erkennt, ob ein Schreiben ein Zeugenfragebogen ist, liest die Frist aus und findet den Fahrer zur Tatzeit in deiner Fahrerliste oder deinem Vermietsystem. Die Fahrerbenennung geht über dein Google- oder Microsoft-365-Postfach an die Behörde oder liegt als fertiger Entwurf bereit.

Dieser Text informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, zum Beispiel mit Schwerpunkt Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Muss eine Firma den Fahrer nennen?

Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht, den Fragebogen schriftlich auszufüllen, gibt es nicht. Als Zeuge muss der Vertreter des Unternehmens auf Ladung aber aussagen, und ein Zeugnisverweigerungsrecht für Arbeitgeber besteht nicht. Ohne Benennung drohen Fahrtenbuchauflage und Kostenbescheid.

Wer im Unternehmen beantwortet den Zeugenfragebogen?

Das Unternehmen handelt durch seine Vertreter, etwa Geschäftsführung oder eine beauftragte Person wie die Fuhrparkleitung.

Was passiert, wenn ich einen falschen Fahrer nenne?

Eine bewusst falsche Benennung kann als falsche Verdächtigung strafbar sein (§ 164 StGB). Seit 1. Juli 2026 ist die Täuschung über den Beteiligten bei punkterelevanten Verstößen außerdem eine Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis 30.000 € (§ 4c, § 23 StVG).

Wie lange habe ich Zeit?

Die Frist nennt die Behörde im Schreiben. Antworte möglichst schnell, damit die Behörde den Fahrer noch vor Ablauf der Verfolgungsverjährung anschreiben kann.

Quellen

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.