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Fahrtenbuchauflage vermeiden: Was Flotten wissen müssen

Aktualisiert am · 6 Min. Lesezeit ·

Die Behörde kann eine Fahrtenbuchauflage anordnen, wenn nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer nicht festgestellt werden konnte (§ 31a StVZO). Flotten vermeiden sie am sichersten, indem sie jederzeit nachweisen können, wer welches Fahrzeug wann gefahren hat, und den Fahrer schnell benennen. Die Auflage kann auch für mehrere Fahrzeuge des Halters gelten.

Was ist eine Fahrtenbuchauflage?

Mit der Fahrtenbuchauflage verpflichtet die Behörde den Halter, für eine bestimmte Zeit jede Fahrt mit einem oder mehreren Fahrzeugen zu dokumentieren. Sie ist keine Strafe, sondern eine Maßnahme der Gefahrenabwehr: Bei künftigen Verstößen soll der Fahrer feststellbar sein.

Rechtsgrundlage ist § 31a StVZO. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde nach Landesrecht, nicht die Bußgeldstelle.

Wann droht eine Fahrtenbuchauflage?

  • Ein Verkehrsverstoß wurde mit dem Fahrzeug begangen.
  • Der Fahrer konnte nicht festgestellt werden, obwohl die Behörde angemessene Ermittlungen angestellt hat.
  • Der Verstoß hat nach der Rechtsprechung ein gewisses Gewicht. Oft reicht bereits ein einzelner punkterelevanter Verstoß.

Nach der Rechtsprechung muss die Behörde den Halter in der Regel zeitnah über den Verstoß informieren, damit er sich noch erinnern kann. Gleichzeitig wird von Unternehmen erwartet, dass sie die Nutzung ihrer Fahrzeuge so organisieren, dass der Fahrer zu jedem Zeitpunkt feststellbar ist.

Wer sich als Halter auf ein Zeugnisverweigerungsrecht beruft, schützt damit den Angehörigen, aber nicht sich selbst vor der Fahrtenbuchauflage.

Was muss im Fahrtenbuch stehen?

ZeitpunktEintrag laut § 31a Abs. 2 StVZO
Vor FahrtbeginnName, Vorname und Anschrift des Fahrers, amtliches Kennzeichen, Datum und Uhrzeit des Fahrtbeginns
Nach FahrtendeDatum und Uhrzeit des Fahrtendes, unverzüglich, mit Unterschrift des Fahrers

Das Fahrtenbuch musst du auf Verlangen vorlegen und noch sechs Monate nach Ablauf der Auflage aufbewahren (§ 31a Abs. 3 StVZO). Es ist nicht dasselbe wie ein steuerliches Fahrtenbuch für die Dienstwagenbesteuerung.

Wie vermeiden Flotten eine Fahrtenbuchauflage?

  1. Nutzung lückenlos dokumentieren: feste Zuordnung, Schlüsselbuch, Buchungssystem oder Mietvertrag.
  2. Post sofort bearbeiten: Anhörungs- und Zeugenfragebögen am Eingangstag an die zuständige Person geben.
  3. Fahrer schnell benennen: möglichst lange vor Ablauf der Verjährung, siehe Fristen im Bußgeldverfahren.
  4. Vollständige Angaben machen: Name und Anschrift, damit die Behörde den Fahrer erreicht.
  5. Fahrer informieren: Mitarbeiter und Mieter wissen vorab, dass ihre Daten bei Verstößen an Behörden gehen.

Was tun, wenn die Auflage schon angekündigt ist?

Vor der Anordnung hört die Behörde dich in der Regel an. Nutze diese Gelegenheit: Schildere, welche Schritte du zur Ermittlung unternommen hast und wie die Fahrzeugnutzung organisiert ist.

Gegen die Anordnung selbst stehen Widerspruch oder Klage vor dem Verwaltungsgericht offen, je nach Landesrecht. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung, meist ein Monat. Lass dich dazu anwaltlich beraten.

So hilft vyto

vyto ordnet jeden eingehenden Bogen per Kennzeichen und Tatzeit dem Fahrer aus deiner Fahrerliste oder deinem Vermietsystem zu und versendet die Benennung, sobald du sie freigibst. Zwischen Posteingang und Antwort vergeht dann wenig Zeit, und die Benennung erreicht die Behörde vor Ablauf der Frist.

Dieser Text informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, zum Beispiel mit Schwerpunkt Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Wie lange gilt eine Fahrtenbuchauflage?

Die Dauer legt die Behörde im Einzelfall fest. Sie richtet sich unter anderem nach dem Gewicht des Verstoßes. Das Gesetz nennt keine feste Dauer.

Gilt die Auflage für die ganze Flotte?

Sie kann für ein oder mehrere Fahrzeuge angeordnet werden, auch für Ersatzfahrzeuge (§ 31a Abs. 1 StVZO). Ob die ganze Flotte betroffen ist, entscheidet die Behörde im Einzelfall.

Reicht ein elektronisches Fahrtenbuch?

Das Gesetz schreibt keine Papierform vor. Alle Pflichtangaben einschließlich Unterschrift nach Fahrtende müssen erfasst sein, und das Fahrtenbuch muss vorgelegt werden können. Kläre die Form im Zweifel mit der anordnenden Behörde.

Kann ich mich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen, um eine Auflage zu verhindern?

Nein. Das Zeugnisverweigerungsrecht schützt Angehörige vor einer Aussage, schließt eine Fahrtenbuchauflage gegen den Halter aber nicht aus.

Quellen

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.