Fristen im Bußgeldverfahren: Alle Fristen auf einen Blick
Gegen einen Bußgeldbescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG verjähren seit dem 1. Juli 2026 nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG), wobei Anhörung und Bußgeldbescheid die Frist unterbrechen. Für Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen setzt die Behörde die Frist selbst.
Welche Fristen gelten im Bußgeldverfahren?
| Schritt | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Anhörungsbogen | Von der Behörde gesetzt, häufig etwa eine Woche | § 55 OWiG (keine gesetzliche Frist) |
| Zeugenfragebogen | Von der Behörde gesetzt | § 46 OWiG i. V. m. StPO (keine gesetzliche Frist) |
| Verwarnungsgeld zahlen | Sofort oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll | § 56 Abs. 2 OWiG |
| Einspruch gegen Bußgeldbescheid | 2 Wochen ab Zustellung | § 67 Abs. 1 OWiG |
| Antrag gegen Kostenbescheid (§ 25a StVG) | 2 Wochen ab Zustellung | § 25a Abs. 3 StVG |
| Wiedereinsetzung bei versäumter Frist | 1 Woche nach Wegfall des Hindernisses | § 52 OWiG i. V. m. § 45 StPO |
| Verfolgungsverjährung (§ 24 Abs. 1 StVG) | 6 Monate ab Tat, Unterbrechung möglich | § 26 Abs. 3 StVG, § 33 OWiG |
| Absolute Verjährung | Doppelte Verjährungsfrist, mindestens 2 Jahre | § 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG |
| Zahlung nach Rechtskraft | Laut Bescheid, üblicherweise 2 Wochen nach Rechtskraft | § 66 OWiG |
Was hat sich bei der Verjährung 2026 geändert?
Bis zum 30. Juni 2026 galt für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG eine Frist von drei Monaten, solange kein Bußgeldbescheid ergangen war. Danach betrug sie sechs Monate.
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die Verfolgungsverjährung nach § 26 Abs. 3 StVG einheitlich sechs Monate. Grundlage ist das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 142).
Für Taten aus der Zeit vor dem 1. Juli 2026, deren alte Dreimonatsfrist am Stichtag noch lief, gilt nach verbreiteter Ansicht die neue Frist. War die alte Frist schon abgelaufen, lebt die Verfolgung nicht wieder auf. Für Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG (Alkohol, Drogen) gelten die allgemeinen Fristen des § 31 OWiG.
Wodurch wird die Verjährung unterbrochen?
Eine Unterbrechung lässt die Verjährungsfrist neu beginnen (§ 33 Abs. 3 OWiG). Für die Praxis wichtig sind vor allem:
- die erste Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens oder die Anordnung davon, zum Beispiel der Anhörungsbogen (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG),
- der Erlass des Bußgeldbescheids, wenn er innerhalb von zwei Wochen zugestellt wird, sonst die Zustellung (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 OWiG).
Die Unterbrechung wirkt nur gegenüber der Person, auf die sich die Handlung bezieht (§ 33 Abs. 4 OWiG). Ein Zeugenfragebogen an das Unternehmen unterbricht die Verjährung gegenüber dem Fahrer nicht.
Wann beginnt eine Frist zu laufen?
Die Einspruchsfrist beginnt mit der Zustellung des Bußgeldbescheids, nicht mit dem Datum auf dem Bescheid. Bußgeldbescheide werden meist mit Postzustellungsurkunde zugestellt. Das Zustelldatum steht dann auf dem gelben Umschlag.
Bei Unternehmen zählt die Zustellung an das Unternehmen. Liegt der Brief einige Tage in der Poststelle, verlängert das die Frist nicht. Leite Bescheide deshalb am selben Tag an die zuständige Stelle weiter.
So hilft vyto
vyto liest aus jedem Schreiben die Fristen aus, berechnet die verbleibenden Tage und zeigt dir alle offenen Fälle mit Frist in einer Übersicht. Antwortfristen bleiben damit auch dann sichtbar, wenn das Schreiben erst über die Poststelle läuft.
Dieser Text informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, zum Beispiel mit Schwerpunkt Verkehrsrecht.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis ein Bußgeld verjährt?
Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG sind es seit dem 1. Juli 2026 sechs Monate ab der Tat (§ 26 Abs. 3 StVG). Anhörung, Bußgeldbescheid und weitere Handlungen unterbrechen die Frist, sodass sie neu beginnt.
Gilt noch die Verjährung nach drei Monaten?
Nein, nicht für Taten ab dem 1. Juli 2026. Die frühere Drei-Monats-Frist wurde durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des StVG abgeschafft.
Wie lange habe ich für einen Einspruch Zeit?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 Abs. 1 OWiG). Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet sie am nächsten Werktag (§ 43 Abs. 2 StPO i. V. m. § 46 OWiG).
Was passiert, wenn ich die Einspruchsfrist verpasse?
Der Bescheid wird rechtskräftig. Warst du ohne Verschulden verhindert, kannst du innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses Wiedereinsetzung beantragen (§ 52 OWiG, § 45 StPO).
Quellen
- § 26 StVG: Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
- § 31 OWiG: Verfolgungsverjährung
- § 33 OWiG: Unterbrechung der Verfolgungsverjährung
- § 56 OWiG: Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde
- § 67 OWiG: Form und Frist des Einspruchs
- § 52 OWiG: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- § 25a StVG: Kostentragungspflicht des Halters