Verjährung im Bußgeldverfahren seit 1. Juli 2026: Was sich für Halter ändert
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die Verfolgungsverjährung für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG einheitlich sechs Monate ab der Tat (§ 26 Abs. 3 StVG). Die frühere Dreimonatsfrist bis zum Bußgeldbescheid ist entfallen. Anhörung und Bußgeldbescheid unterbrechen die Frist, aber nur gegenüber der Person, an die sie gerichtet sind.
Was hat sich am 1. Juli 2026 geändert?
Bis zum 30. Juni 2026 war die Verfolgungsverjährung für Verkehrsordnungswidrigkeiten zweistufig. Solange kein Bußgeldbescheid ergangen war, betrug die Frist drei Monate. Nach Erlass des Bescheids waren es sechs Monate.
Seit dem 1. Juli 2026 gilt eine einheitliche Frist: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG verjähren nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG). Grundlage ist das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 142). Der Gesetzgeber reagiert damit auf die Belastung der Bußgeldstellen, die viele Verfahren in drei Monaten nicht abschließen konnten.
| Zeitraum | Frist bis zum Bußgeldbescheid | Frist nach Erlass des Bescheids |
|---|---|---|
| Tat bis 30. Juni 2026 | 3 Monate | 6 Monate |
| Tat ab 1. Juli 2026 | 6 Monate | 6 Monate |
Nicht betroffen sind Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG (Alkohol, Drogen) und nach § 24c StVG. Für sie gelten weiter die allgemeinen Fristen des § 31 OWiG. Für bestimmte Verstöße gegen Bauart- und Typgenehmigungsvorschriften nennt § 26 Abs. 3 StVG zudem längere Fristen von zwei und fünf Jahren.
Wann beginnt die Verjährung zu laufen?
Die Frist beginnt, sobald die Handlung beendet ist (§ 31 Abs. 3 OWiG). Bei einem Geschwindigkeitsverstoß ist das der Moment der Messung. Bei einem Parkverstoß ist es der Zeitpunkt, zu dem das Fahrzeug wieder bewegt wird, nach verbreiteter Auffassung also das Ende des verbotenen Parkens.
Die Tatzeit steht im Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen. Von ihr aus rechnest du sechs Monate. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Verjährungsfrist nicht. Die Regel zum nächsten Werktag gilt nur für Handlungsfristen wie den Einspruch, nicht für die Verjährung.
Welche Handlungen unterbrechen die Verjährung?
Eine Unterbrechung lässt die Frist von vorn beginnen (§ 33 Abs. 3 Satz 1 OWiG). Für Verkehrsverstöße sind vor allem diese Handlungen relevant:
- Die erste Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens oder die Anordnung einer dieser Maßnahmen, zum Beispiel die Anordnung, einen Anhörungsbogen zu verschicken (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG).
- Die vorläufige Einstellung wegen Abwesenheit des Betroffenen (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG).
- Der Erlass des Bußgeldbescheids, wenn er innerhalb von zwei Wochen zugestellt wird, sonst die Zustellung (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 OWiG).
- Der Eingang der Akten beim Amtsgericht nach einem Einspruch (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 OWiG).
Die Unterbrechung ist nicht unbegrenzt möglich. Spätestens nach der doppelten gesetzlichen Frist, mindestens aber nach zwei Jahren, ist die Verfolgung verjährt (§ 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG). Für Verkehrsverstöße mit Sechsmonatsfrist sind das zwei Jahre ab der Tat. Diese Grenze nennt man absolute Verjährung.
Ein Zeugenfragebogen an den Halter ist keine Vernehmung des Betroffenen. Er unterbricht die Verjährung gegenüber dem Fahrer nicht. Ebenso wenig unterbricht die bloße Halteranfrage beim Fahrzeugregister.
Was gilt für Taten vor dem 1. Juli 2026?
Das Änderungsgesetz enthält nach unserer Prüfung keine ausdrückliche Übergangsvorschrift für die Verjährung. Damit kommt es auf die allgemeinen Grundsätze an, und die sind nicht in jedem Punkt eindeutig.
- Alte Frist war am 30. Juni 2026 schon abgelaufen: Die Verfolgung lebt nicht wieder auf. Eine bereits eingetretene Verjährung bleibt bestehen. Hier besteht nach verbreiteter Auffassung Einigkeit.
- Alte Frist lief am 1. Juli 2026 noch: Nach verbreiteter Auffassung gilt die neue Sechsmonatsfrist auch für diese Fälle, weil Verjährungsvorschriften als Verfahrensrecht ab Inkrafttreten anzuwenden sind. Eine gefestigte Rechtsprechung zu genau dieser Änderung gibt es noch nicht. Behandle diese Fälle als offen und prüfe die Verjährung im Zweifel anwaltlich.
- Bußgeldbescheid war vor dem 1. Juli 2026 schon erlassen: Für diese Verfahren galt ohnehin schon die Sechsmonatsfrist. Die Änderung wirkt sich hier nicht aus.
Für Flotten bedeutet das: Taten aus März 2026 oder früher, zu denen bis Ende Juni 2026 keine Anhörung kam, sind in der Regel verjährt. Bei Taten aus April bis Juni 2026 solltest du mit der längeren Frist rechnen.
Wie lange darf eine Geldbuße vollstreckt werden?
Die Verfolgungsverjährung endet mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Danach beginnt die Vollstreckungsverjährung nach § 34 OWiG. Sie regelt, wie lange die Behörde eine rechtskräftige Geldbuße noch eintreiben darf.
| Geldbuße | Vollstreckungsverjährung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Bis 1.000 € | 3 Jahre ab Rechtskraft | § 34 Abs. 2 Nr. 2 OWiG |
| Über 1.000 € | 5 Jahre ab Rechtskraft | § 34 Abs. 2 Nr. 1 OWiG |
Die Frist ruht, solange die Vollstreckung nach dem Gesetz nicht begonnen oder fortgesetzt werden darf, solange sie ausgesetzt ist oder solange eine Zahlungserleichterung bewilligt ist (§ 34 Abs. 4 OWiG). Eine Ratenzahlung verlängert die Vollstreckungsmöglichkeit also entsprechend. Diese Fristen ändert das Gesetz von 2026 nicht.
Was bedeutet die neue Frist für Halter und Flotten?
Die Behörde hat jetzt doppelt so viel Zeit, den Fahrer zu ermitteln. Für Unternehmen, Vermieter und Carsharing-Anbieter heißt das: Die Chance, dass ein Verfahren an der Verjährung scheitert, sinkt deutlich. Anfragen kommen zudem später, zum Teil mehrere Monate nach der Tat.
Die Unterbrechung wirkt nur gegenüber der Person, auf die sich die Handlung bezieht (§ 33 Abs. 4 Satz 1 OWiG). Eine Anhörung des Unternehmens als Halter unterbricht die Verjährung gegenüber dem Fahrer nicht. Erst wenn die Behörde den benannten Fahrer selbst anhört, beginnt die Frist ihm gegenüber neu.
- Fahrzeugnutzung so dokumentieren, dass du auch nach sechs Monaten noch weißt, wer gefahren ist: Fahrtenbuch, Schlüsselausgabe, Buchungs- oder Vermietsystem.
- Mietverträge und Buchungsdaten mindestens so lange aufbewahren, dass Anfragen aus dem gesamten Verjährungszeitraum beantwortet werden können, also deutlich länger als sechs Monate.
- Den Fahrer trotzdem schnell benennen. Je länger du wartest, desto eher ist die Tat gegenüber dem Fahrer verjährt, und die Behörde prüft eine Fahrtenbuchauflage.
- Bei Park- und Halteverstößen gilt weiter: Wird der Fahrer nicht vor Ablauf der Verjährung ermittelt, trägt der Halter die Verfahrenskosten (§ 25a StVG).
Beispielrechnung: So läuft die Frist in der Praxis
Ein Firmenwagen wird am 10. Juli 2026 geblitzt. Die Behörde ermittelt den Halter, ein Unternehmen, über das Kennzeichen.
- 10. Juli 2026, Tat: Die Sechsmonatsfrist beginnt. Ohne Unterbrechung wäre die Tat Anfang Januar 2027 verjährt.
- 28. Juli 2026, Zeugenfragebogen an das Unternehmen: Keine Unterbrechung gegenüber dem Fahrer. Die Frist läuft für ihn unverändert weiter.
- 4. August 2026, das Unternehmen benennt den Fahrer: Auch das unterbricht nichts. Erst die Behörde kann die Frist unterbrechen.
- 12. August 2026, die Behörde ordnet die Anhörung des Fahrers an: Unterbrechung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG. Gegenüber dem Fahrer beginnt die Frist neu und läuft bis 12. Februar 2027.
- 20. November 2026, Bußgeldbescheid erlassen, Zustellung am 24. November: Erneute Unterbrechung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 OWiG. Neue Frist bis 20. Mai 2027.
- 10. Juli 2028, absolute Verjährung: Spätestens zwei Jahre nach der Tat ist die Verfolgung beendet, unabhängig von weiteren Unterbrechungen (§ 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG).
Hätte das Unternehmen den Fahrer erst im Januar 2027 benannt, wäre die Tat ihm gegenüber bereits verjährt gewesen. Die Behörde hätte dann keinen Bescheid mehr erlassen können, aber eine Fahrtenbuchauflage gegen das Unternehmen prüfen dürfen.
So hilft vyto
vyto liest aus jedem Schreiben Tatzeit, Aktenzeichen und Antwortfrist aus, ordnet den Fahrer aus deiner Fahrerliste oder deinem Vermietsystem zu und zeigt alle offenen Fälle mit Fristen im Kanban. Die Benennung geht nach deiner Freigabe an die Behörde, und der Mieter wird per Mail informiert. So verstreicht zwischen Posteingang und Antwort wenig Zeit, auch wenn die Behörde die längere Frist ausschöpft.
Dieser Text informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, zum Beispiel mit Schwerpunkt Verkehrsrecht.
Häufige Fragen
Wie lange verjährt ein Bußgeld seit Juli 2026?
Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG verjähren sechs Monate nach der Tat (§ 26 Abs. 3 StVG). Anhörung und Bußgeldbescheid unterbrechen die Frist, danach beginnt sie neu. Absolut verjährt ist die Tat nach zwei Jahren.
Gilt die Sechsmonatsfrist auch für Verstöße vor dem 1. Juli 2026?
War die alte Dreimonatsfrist am 30. Juni 2026 schon abgelaufen, bleibt es dabei. Lief sie noch, gilt nach verbreiteter Auffassung die neue Frist. Eine ausdrückliche Übergangsregel gibt es nicht, deshalb solltest du solche Fälle im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.
Unterbricht der Zeugenfragebogen an meine Firma die Verjährung gegenüber dem Fahrer?
Nein. Die Unterbrechung wirkt nur gegenüber der Person, auf die sich die Handlung bezieht (§ 33 Abs. 4 OWiG). Die Frist gegenüber dem Fahrer läuft weiter, bis die Behörde ihn selbst anhört.
Wann ist ein Bußgeld nicht mehr vollstreckbar?
Eine rechtskräftige Geldbuße bis 1.000 € verjährt drei Jahre nach Rechtskraft, eine höhere nach fünf Jahren (§ 34 Abs. 2 OWiG). Während einer Ratenzahlung oder Aussetzung ruht die Frist.
Kann eine Tat trotz Unterbrechungen irgendwann verjähren?
Ja. Nach der doppelten gesetzlichen Frist, mindestens aber nach zwei Jahren ab der Tat, tritt die absolute Verjährung ein (§ 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG). Bei Verkehrsverstößen sind das zwei Jahre.
Was ändert sich für Flotten konkret?
Anfragen der Behörde kommen später und Verfahren scheitern seltener an der Verjährung. Flotten müssen daher auch Monate nach der Tat nachweisen können, wer gefahren ist, und Buchungsdaten entsprechend lange aufbewahren.